Anfang Februar 2026 soll im Landtag von Baden-Württemberg das neue Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) beschlossen werden. 
Doch der vorliegende Gesetzentwurf geht zu weit: Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung sollen zentrale Schutz- und Mitwirkungsrechte von Menschen mit Pflegebedarf, Menschen mit Demenz und Menschen mit Behinderungen wegfallen.
Besonders betroffen sind ambulant betreute Wohngemeinschaften und Hospize. Zudem werden die Mitwirkungsrechte in Pflegeheimen und in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung eingeschränkt.
Wir fordern klare und einfache Mindeststandards. 
  1. Anzeigepflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften
    Kommunen müssen wissen, wo ambulant betreute Wohngemeinschaften entstehen, wer mit welchen Konzepten Verantwortung trägt. Nur so ist eine qualifizierte Beratung durch Pflegestützpunkte und Beratungsstellen möglich.

  2. Konzeptpflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften
    Eine Konzeptpflicht schafft Transparenz, Verlässlichkeit und Kontrolle darüber, wie Pflege, Betreuung und Mitbestimmung umgesetzt werden – und beugt Missständen vor.

  3. Unabhängige Beschwerdestelle und anlassbezogene Prüfungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Hospize
    Für Bewohner:innen, Angehörige und Mitarbeitende muss es auch künftig eine unabhängige Anlaufstelle geben, wenn Probleme auftreten oder Rechte verletzt werden.

  4. Verpflichtende Mitwirkungsrechte in stationären Einrichtungen
    Die Rechte von Heimbeiräten dürfen nicht eingeschränkt werden. Echte Mitsprache und Beteiligung muss auch künftig rechtlich verbindlich geregelt sein. Wo dies aus der Bewohnerschaft nicht möglich ist, sind Fürsprecher verpflichtend zu fördern.

Diese Mindeststandards machen gute Pflege und Betreuung sichtbar und verhindern Missbrauch. 

Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift den Schutz und die Mitwirkungsrechte in Pflege und Betreuung!
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